Über diesen Internetauftritt können Genossenschaftsmitglieder Bekanntmachungen ihrer Genossenschaft einsehen.
Das Genossenschaftsgesetz verpflichtet Genossenschaften in der Satzung ein Medium zu nennen, über das wichtige Informationen bekannt gemacht werden müssen. Seit der Änderung des Genossenschaftsgesetzes 2017 kann dieses Medium auch eine Internetseite sein. Zu den hier veröffentlichten Bekanntmachungen zählen folgende:
Über diese Seite können folgende Bekanntmachungen erfolgen:
- Bekanntmachung über Klagen gegen Beschlüsse der Generalversammlung (§ 51 Abs. 4 GenG),
- Bekanntmachung über die Auflösung der Genossenschaft und die Aufforderung an die Gläubiger sich mit ihren Forderungen bei den Liquidatoren zu melden (§ 82 Abs. 2 GenG),
- für den Fall, dass die Genossenschaft eine Vertreterversammlung in der Satzung verankert hat:
- Bekanntmachung über die Auslegung der Liste mit den gewählten Vertretern und Ersatzvertretern (§ 43a Abs. 6 GenG) und
- Bekanntmachung über die Tagesordnung der Vertreterversammlung (§ 46 Abs. 1 GenG),
- für den Fall, dass die Satzung dies vorsieht – weitere Bekanntmachungen.