Der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. (ZdK) ist ein Genossenschaftsverband, der vorrangig die Interessen seiner Mitgliedsgenossenschaften gegenüber der Politik und der öffentlichen Verwaltung vertritt. Zu diesem Zweck arbeitet der ZdK auch mit anderen nationalen und internationalen Verbänden zusammen, bei denen eine gleiche oder ähnliche Interessenlage besteht. Gesetzgeberische Entwicklungen werden hierdurch sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene frühzeitig erkannt, damit diesen und im Sinne des Genossenschaftsgedankens begegnet werden kann.
Daneben bietet der ZdK seinen Mitgliedsgenossenschaften rechtliche und steuerrechtliche Hilfestellung an. Das Angebot umfasst insbesondere regelmäßig aktualisierte Muster für typische genossenschaftliche Fragestellungen und Schulungen in Form von Seminaren (deutschlandweit, im Bedarfsfall auch Inhouse) und Webinaren. Überdies informiert der ZdK seine Mitglieder auf unterschiedlichen Kanäle (Internetpräsenz, Newsletter, Twitter) über genossenschaftliche Themen, insbesondere rechtliche Entwicklungen sowohl im Genossenschaftsrecht als auch in anderen relevanten Rechtsgebieten, wie z.B. dem Wettbewerbs- und dem Lebensmittelrecht oder dem Handels- und dem Steuerrecht.
Genossenschaftliche Pflichtprüfungen führt der ZdK nicht mehr selbst durch. Es bestehen Kontakte mit einer Vielzahl von Prüfungsverbänden, die auf Anfrage auch vermittelt werden können. Durch die eigene Geschichte als ehemaliger Prüfungsverband gehört die genossenschaftliche Prüfung noch immer zu den Kompetenzen des ZdK, der insoweit im Bedarfsfall auch fachlich zwischen seinen Mitgliedern und deren Prüfungsverbänden vermitteln kann.
Über die Arbeit des ZdK und seine Angebote können Sie sich auf unserer Webseite www.zdk.coop informieren.