Über dieses Formular können Genossenschaften darum bitten mit einer Unterseite auf der Seite www.genossenschaftsbekannmachung.de aufgenommen zu werden oder eine Bekanntmachung zu veröffentlichen.
Voraussetzung ist jeweils, dass die Genossenschaft Mitglied im ZdK ist (da diese Seite eine Service des ZdK für seine Mitglieder ist) und diese Internetseite in der Satzung der Genossenschaft als Bekanntmachungsblatt festgelegt wurde.
Angaben mit einem * sind Pflichtangaben: